Sie möchten wissen, wann Sie regulär in Rente gehen können, welche Voraussetzungen hierfür grundlegend erfüllt sein müssen und wie es vielleicht möglich wäre, dass Sie auch schon früher in Rente gehen können? Wir verraten Ihnen hierfür die passenden Tipps.
Frührente: Wann kann ich in Rente gehen?
Zuerst möchten wir erläutern, wovon es eigentlich abhängig ist, wann Sie regulär in Rente gehen können. Relevant ist hier die sogenannte Regelaltersgrenze. Diese ist von Ihrem Geburtsjahr abhängig. Sehen Sie nachfolgend die Tabelle mit den Geburtsjahren und der Regelaltersgrenze.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1957 und früher | 65 Jahre< |
1958 bis einschließlich 1963 | 66 Jahre |
Ab 1964 | 67 Jahre |
Dies sind aber nur die groben Werte, denn relevant ist auch, wie alt Sie ganz genau sind. Eine Rente ohne Kürzung erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie vor 1947 geboren sind und jetzt 65 Jahre alt sind. Dann haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht.
Wenn Sie 1947 geboren sind, dann müssen Sie genau 65 Jahre und einen Monat alt sein, um ohne Kürzung in Rente gehen zu dürfen. Sind Sie 1948 geboren, müssen Sie 65 Jahre und zwei Monate alt sein. Es gibt demnach eine Staffelung, nach der Sie ohne Abzüge in Rente gehen dürfen.
Früher in Rente: Vorteile & Nachteile
Die Frage stellt sich nun, warum Sie überhaupt früher in Rente gehen sollten. Besonders vorteilhaft ist natürlich, dass Sie nicht länger an eine 40-Stunden-Woche gebunden sind. Sie haben dadurch viel Zeit für sich selbst, Ihre Familie, für persönliche Projekte oder auch einfach für Hobbys. Da viele Jobs der Gesundheit von Arbeitnehmern auch einiges abverlangen, können Sie durch die Frührente möglicherweise auch Ihre Gesundheit schützen.
Die besten Tricks, um früher in Rente zu gehen
Sie möchten wissen, welche Tricks und Tipps es gibt, damit Sie früher in Rente gehen können? Wir präsentieren Ihnen nachfolgend 14 nützliche Ratschläge und Tipps. Fakt ist, dass Sie einige Faktoren beeinflussen können, andere nicht. Je nach Situation sind aber einige Dinge für Sie vielleicht möglich, um früher in den Ruhestand gehen zu können.
Tipp 1: Sonderzahlungen leisten (Rentenpunkte)
Ab dem 50. Lebensjahr lohnen sich für Sie eventuell Sonderzahlungen, die Sie an die Rentenkasse leisten können. Das ist natürlich freiwillig, aber so könnten Sie früher in Rente gehen und müssen unter Umständen keine Abzüge hinnehmen.
Sie erwerben damit sogenannte Rentenpunkte. Teilen Sie hierfür der Rentenversicherung mit, dass Sie in Frührente gehen möchten. Die Versicherung berechnet die voraussichtlichen Abschläge. Um diese Lücke zu schließen, kaufen Sie Rentenpunkte, damit Sie später dennoch ohne Abschläge in Frührente gehen können. Ein Rentenpunkt hat einen Wert von etwa 35 bis 36 Euro (je nach Bundesland).
Wichtig: Sie können nicht unbegrenzt viele Rentenpunkte kaufen. Mit Stand 2021 liegt der Maximalbetrag pro Jahr bei ungefähr 1.300 Euro, was umgerechnet etwa 37 Rentenpunkte entspricht.
Tipp 2: Rendite berechnen oder passives Einkommen aufbauen
Ehe Sie an die Rentenkasse Sonderzahlungen leisten, sollten Sie vorab ermitteln, ob die Rendite über eine private Vorsorgeform vielleicht besser ist. Das würde bedeuten, dass Sie zwar die Abzüge hinnehmen, aber durch andere Formen wie eine Lebensversicherungen oder Aktien mehr Gelder erhalten und dies ausgleichen, als wenn Sie Sonderzahlungen an die Rentenkasse geleistet hätten.
Generell ist es auch eine Option, dass Sie sich bereits während Ihrer Arbeitszeit ein passives Einkommen aufbauen, zum Beispiel durch Immobilien, Aktien, ETFs. Auch Nebenprojekte wie geschriebene Bücher, Webseiten oder Shops sind Möglichkeiten, sich durch Einkommen auf die Rentenzeit vorzubereiten.
Tipp 3: Flexi-Rente nutzen
Im Jahr 2017 wurde von der Bundesregierung die sogenannte Flexi-Rente eingeführt. Sie können sich damit als Frührentner etwas Geld dazuverdienen und zusätzlich auch Rentenzuschläge erhalten und über die normale Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Wenn Sie also früher in Rente gehen, können Sie trotzdem unbegrenzt viel und ohne Anrechnung dazuverdienen.
Tipp 4: Lebensarbeitszeitkonto nutzen
Ihr Arbeitgeber kann (wenn dieser einverstanden ist) geleistete Überstunden oder nicht genutzten Urlaub auf ein Zeitwertkonto „einzahlen“. Dies ist auch als Lebensarbeitszeitkonto bekannt. Das Guthaben können Sie dann vor dem Rentenbeginn in Anspruch nehmen. Sie wären noch immer angestellt, müssten aber nicht mehr arbeiten und wären damit frühzeitig in einer Art Rente.
Tipp 5: Außerordentliche Ansprüche prüfen
Je nachdem, ob Sie zu bestimmten Personengruppen zählen, können Sie frühzeitig in Rente gehen und müssen dabei trotzdem nicht mit Abzügen rechnen. Das gilt zum Beispiel bei einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent oder auch für Personen, die schon mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Tipp 6: Immobilienrente
Wenn Sie Immobilien besitzen, kommt unter Umständen eine Immobilienrente für Sie infrage. In diesem Fall verrenten Sie das Objekt, können aber im Haus oder der Wohnung bleiben. Zusätzlich erhalten Sie aber durch die Leibrente, einen Verkauf mit Mietvertrag, einen Immobilien-Teilverkauf, eine Umkehrhypothek oder durch das Nießbrauchrecht finanzielle Mittel, die wiederum für eine frühere Rente genutzt werden können.
Tipp 7: Arbeitslosengeld zur Überbrückung
Je nachdem, wie alt Sie sind und wo Ihre Regelaltersgrenze liegt, können Sie zur Überbrückung bis zum Rentenbeginn vielleicht das Arbeitslosengeld nutzen. Das ist für zwei Jahre möglich, aber auch nur, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben oder von der Firma aufgrund von Insolvenz entlassen wurden. Voraussetzung ist auch, dass Sie ausreichend lange als Angestellter tätig waren.
Tipp 8: Private Altersvorsorge
Durch die betriebliche Altersvorsorge, die Riester- oder Rürup-Rente können Sie bereits vor der Rente vorsorgen und damit ebenfalls früher in Rente gehen – und zwar ohne finanzielle Einbußen. Eventuell kann es aber sein, dass Sie in diesen Fällen keine staatliche Rente erhalten, jedoch können Sie das private Sparen früh genug beginnen und sind damit auch bei Frührente abgesichert.
Tipp 9: Höhere Besteuerung für Einzahlungen vermeiden
Wenn Sie nach dem Jahr 2040 in Rente gehen, steigt für Einzahlungen auch die Besteuerung. Es kann daher unter Umständen sinnvoll sein, in Frührente zu gehen und die Abschläge in Kauf zu nehmen, da die spätere Besteuerung sonst höher ausfallen würde.
Tipp 10: Altersteilzeit ab 55 Jahren
In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber könnten Sie mit einem Alter von 55 Jahren in sogenannte Altersteilzeit gehen. In dem Fall arbeiten Sie nur noch die Hälfte. Dies ist in zwei Phasen gestaffelt. In der ersten Phase arbeiten Sie voll, erhalten aber das halbe Gehalt, welches vom Arbeitgeber aufgestockt wird. In der zweiten Phase erhalten Sie weiterhin das halbe Gehalt und Ihre Aufstockung, arbeiten aber überhaupt nicht mehr.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Altersteilzeit die späteren Rentenzahlungen beeinflusst und diese verringern kann.
Tipp 11: Spezielle Regelung für Frauen
Sie sind weiblich und wurden vor dem Jahr 1952 geboren? Sie haben schon mindestens 15 Jahre eingezahlt und davon zehn Jahre zwischen Ihrem 40. und dem 60. Lebensjahr? Dann sind Sie berechtigt, mit 65 ohne Abschläge in Rente zu gehen oder mit 60 Jahren in einen Vorruhestand mit Abschlägen.
Tipp 12: Zeitweise gearbeitet und arbeitslos
Sie haben schon mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt (davon acht Jahre in den letzten zehn Jahren), sind jetzt aber schon mindestens 52 Wochen arbeitslos und zudem mindestens 58 Jahre und sechs Monate alt? Dann ist eine weitere Sonderregelung möglich, mit der Sie mit 63 Jahren in Frührente gehen können.
Tipp 13: Jobwechsel und höhere Rente
Ein wenig abstrakter ist dieser Tipp, der voraussetzt, dass Sie Ihren Job wechseln (möglicherweise durch eine vorherige Weiterbildung und damit Sie mehr Gehalt bekommen). Das könnte sich langfristig auf die Höhe Ihrer Rente auswirken. Dadurch erhalten Sie final einen höheren Betrag und Abschläge können eher in Kauf genommen werden.
Tipp 14: Abschläge akzeptieren
Der letzte und auch einfachste Tipp ist, dass Sie die Abschläge auch einfach hinnehmen könnten. Wenn Sie zum Beispiel einen Abzug von 0,3 Prozent haben pro Monat, dann würden bei einer frühzeitigen Rente von drei Jahren (36 Monate) also 10,8 Prozent weniger Rente gezahlt werden. Hier ist es wichtig, wie viel Geld Sie zum Leben benötigen und ob es nicht vielleicht eine Option wäre, diese Abschläge einfach hinzunehmen. Sie könnten die Differenz zudem durch einen kleinen Nebenjob ausgleichen.
Früher in Rente – mit 50-67
Sie sind derzeit 50, 55, 60 oder zum Beispiel 65 und möchten wissen, wie Sie in welchem Alter früher in Rente gehen können? Nachfolgend listen wir Ihnen passende Möglichkeiten zu Ihrem Alter auf.
Rente mit 50
Theoretisch ist es möglich, dass Sie mit 50 in Rente gehen. Sie könnten Ihren Job kündigen und von Ihrem Ersparten leben oder zuvor passives Einkommen aufbauen. Sie können bis zum offiziellen Renteneintritt von Ihrem Ersparten leben und anschließend ohne Abzüge eine Rente erhalten. Diese fällt aber natürlich deutlich geringer aus, als wenn Sie bis zum Renteneintritt weiter in Vollzeit gearbeitet hätten.
Zu beachten ist aber, dass Sie sich in dieser Zeit der Überbrückung selbst krankenversichern müssen und dass das Ersparte ausreichend hoch sein sollte, damit Sie Ihren Lebensstandard halten können.
Rente mit 55
Es ist auch möglich, mit 55 in Rente zu gehen. Hier stellt sich das Szenario grundlegend ähnlich wie mit 55 dar. Lediglich Ihre persönliche Situation oder auch der Gesundheitszustand kann sich mit jedem Alter ändern, weshalb diese Punkte ebenfalls beachtet werden sollten.
Eventuell haben Sie gesundheitliche Einschränkungen und können beispielsweise aufgrund eines mindestens 50-prozentigen Behinderungsgrad außerordentliche Ansprüche geltend machen.
Rente mit 60
Vor dem Jahr 2017 war es durchaus noch möglich, einfach mit 60 in Rente zu gehen. Heute ist das leider nur noch mit hohen Abschlägen möglich. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Der früheste reguläre Zeitpunkt (wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind) ist derzeit 63 Jahre. Das Modell Rente mit 60 steht zwar noch immer in den Gesetzen, aber die Voraussetzungen können in der Regel nicht mehr erfüllt werden, weshalb es nur mit Abschlägen möglich ist.
Rente mit 61
Wenn Sie eine mehr als 50-prozentige Behinderung nachweisen können, durften Sie früher mit 60 in Rente gehen. Diese Grenze wurde nun schrittweise auf 63 angehoben. Um mit 61 in Rente zu gehen, müssten Sie nun ebenfalls zu 50 Prozent eine Behinderung aufweisen und gleichzeitig auch noch von 1958 bis 1963 geboren sein. In dem Fall wären Sie 61 Jahre und zehn Monate und könnten in Rente gehen.
Rente mit 62
Mit 62 Jahren können Sie in Rente gehen, wenn Sie eine Schwerbehinderung ab 50 Prozent haben. In dem Fall müssen Sie aber dennoch mit Abschlägen von über zehn Prozent rechnen. Wie schon erwähnt wäre es nur ohne Abschläge möglich, wenn Sie zwischen 1958 und 1963 geboren sind. Eine weitere Option ist die Überbrückung mit Arbeitslosengeld. Näheres dazu lesen Sie in Tipp 7.
Rente mit 63
Wenn Sie 63 sind, dann gibt es für die frühzeitige Rente immerhin ein paar weitere Optionen. Haben Sie schon mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt? Dann sind Sie langjährig versichert und können ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Haben Sie dagegen 35 Jahre eingezahlt, dann sind mit 63 leider noch Abschläge nötig.
Rente mit 64
Mit 64 haben Sie nur zwei Optionen, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Bei der ersten Option sind Sie zwischen 1958 und 1963 geboren und zu 50 Prozent schwerbehindert. Die zweite Option setzt voraus, dass Sie schon mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Rente mit 65
Wenn Sie 1957 oder früher geboren sind, könnten Sie je nach genauem Zeitpunkt auch mit 65 in Rente gehen. Nachfolgend eine Übersicht, wann das der Fall ist:
- Sie sind vor 1947 geboren und derzeit 65 Jahre alt
- Sie sind 1947 geboren und derzeit 65 Jahre und einen Monat alt
- Sie sind 1948 geboren und derzeit 65 Jahre und zwei Monate alt
- Sie sind 1949 geboren und derzeit 65 Jahre und drei Monate alt
- Sie sind 1950 geboren und derzeit 65 Jahre und vier Monate alt
- Sie sind 1951 geboren und derzeit 65 Jahre und fünf Monate alt
- Sie sind 1952 geboren und derzeit 65 Jahre und sechs Monate alt
- Sie sind 1953 geboren und derzeit 65 Jahre und sieben Monate alt
- Sie sind 1954 geboren und derzeit 65 Jahre und acht Monate alt
- Sie sind 1955 geboren und derzeit 65 Jahre und neun Monate alt
- Sie sind 1956 geboren und derzeit 65 Jahre und zehn Monate alt
- Sie sind 1957 geboren und derzeit 65 Jahre und elf Monate alt
Sind Sie dagegen 1958 geboren und damit 66 alt, dann ist die Rente mit 65 nur mit geringen Abzügen möglich.
Rente mit 66
Wenn aktuell eine dieser Situationen vorliegt, können Sie ohne Abzüge in Rente gehen:
- Sie sind 1958 geboren und derzeit 66 Jahre alt
- Sie sind 1959 geboren und derzeit 66 Jahre und zwei Monate alt
- Sie sind 1960 geboren und derzeit 66 Jahre und vier Monate alt
- Sie sind 1961 geboren und derzeit 66 Jahre und sechs Monate alt
- Sie sind 1962 geboren und derzeit 66 Jahre und acht Monate alt
- Sie sind 1963 geboren und derzeit 66 Jahre und zehn Monate alt
Wenn Sie 1964 oder später geboren sind, können Sie erst mit 67 Jahren in Rente gehen.
Rente mit 67
Vor einiger Zeit wurde vom Bundestag die Rente mit 67 beschlossen. Die Regelaltersgrenze wird je nach persönlichem Jahrgang schrittweise angehoben. Wenn keine weiteren Voraussetzungen oder Sonderrechte erfüllt sind, können Sie demnach unabhängig Ihres Alters mit 67 in Rente gehen. Es kann aber natürlich sein, dass aufgrund der erhöhten Lebenserwartung der Menschheit auch die Regelaltersgrenze künftig angehoben wird. Das würde bedeuten, dass sie möglicherweise höher ist, wenn Sie selbst die Rentenzeit erreichen.
3 Jahre bis zur Rente überbrücken – so geht’s
Sie haben noch genau drei Jahre übrig, bis Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreichen? Wir verraten Ihnen, wie Sie diese drei Jahre am besten überbrücken können:
- Flexi-Rente (siehe Tipp 3)
- Einmalzahlung leisten und dann in Rente gehen (siehe Tipp 1)
- Abschläge hinnehmen und Differenz durch Nebenjob ausgleichen (siehe Tipp 14)
- Einzahlung auf ein Arbeitszeitkonto (siehe Tipp 4)
- passives Einkommen aufbauen (Tipp 2)
Fazit – früher in Rente gehen
Sie möchten die vorzeitige Rente genießen und möglichst keine Abzüge erhalten? Dann haben Sie in diesem Artikel zahlreiche Tipps erhalten, mit denen Sie früher in Rente gehen können. Dabei ist es nicht immer einfach, die jeweiligen Voraussetzungen zu erfüllen, aber sei es durch Sonderzahlungen in Form von Rentenpunkten oder durch passives Einkommen haben Sie auch schon früher die Chance dazu, sich auf einen frühzeitigen Renteneintritt vorzubereiten.
FAQ – Tricks, um früher in Rente zu gehen
Wann kann ich in Rente gehen?
Der Gesetzgeber hat abhängig Ihres Geburtsjahres ein festes Renteneintrittsalter festgelegt. Sie können die Rente aber auch früher beantragen, müssen dann aber Abschläge in Kauf nehmen. Ausschlaggebend ist hier, wie viele Rentenansprüche Sie schon erworben haben, wie Ihre private und berufliche Situation sowie Ihr Gesundheitszustand sind.
Wie überbrücke ich 3 Jahre bis zur Rente?
Um die letzten Jahre vor der Rente zu überbrücken, gibt es viele Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel schon früher eine Einmalzahlung leisten oder sich im Vorfeld passives Einkommen aufbauen und die Abschläge einfach hinnehmen. Die Flexi-Rente ist unter Umständen ebenfalls ein passendes Modell für die Überbrückung.
Ab wann kann man in Frührente gehen?
Grundlegend können Sie immer in Rente gehen und einen Antrag stellen. Wenn Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen Sie jedoch mit teilweise hohen Abschlägen rechnen. Um früher in Rente gehen zu können, gibt es jedoch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel die Flexi-Rente oder der Kauf von Rentenpunkten.
Kann ich nach 35 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?
Sind Sie langjährig versichert, zahlen schon mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse ein und sind von 1949 bis 1963 geboren? Dann können Sie ohne Abschläge mit 67 in Rente gehen. Möchten Sie mit 63 in Rente gehen, zahlen Sie für jeden vorzeitigen Monat einen Abschlag von 0,3 Prozent (also bis zu 14,4 Prozent). Dieser Abschlag ist dauerhaft. Diese sogenannte Rente mit 63 ist aber vor allem für Sie interessant, wenn Sie schon 45 Jahre eingezahlt haben. Sie können ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen, wenn Sie vor 1953 geboren sind.
Ist es möglich, Rentenjahre zu kaufen?
Sie können zwar nicht direkt Rentenjahre kaufen, aber sogenannte Rentenpunkte. Dadurch lassen sich Abzüge ausgleichen, wenn Sie früher in Rente gehen möchten. Sie müssen für den Kauf der Rentenpunkte mindestens 50 Jahre alt sein und müssen dies bei der Rentenversicherung anmelden. Anschließend werden die voraussichtlichen Abschläge berechnet und Sie können eine Sonderzahlung leisten.
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