Sie möchten mehr über die Kaufmannsarten wissen und herausfinden, welche Varianten es gibt, wie sich Ist-, Kann- und die weiteren Kaufmannsarten unterscheiden und was die jeweiligen Gesellschaftsformen und Unternehmensarten damit zu tun haben? Dann lesen Sie weiter.
Kaufmannsarten einfach erklärt
Im Groben wird zwischen fünf Kaufmannsarten unterschieden:
Was ist ein Kaufmann nach HGB?
Laut § 1 Handelsgesetzbuch sind Sie Kaufmann nach HGB, wenn Sie einen Gewerbebetrieb betreiben, der kaufmännisch gestaltet ist. Dann handelt es sich um ein Handelsgewerbe, sofern keine Ausnahmeregelung gilt.
Unterscheidung der Kaufmannsarten: Übersicht
Die Kaufmannsarten unterscheiden sich vor allem wie folgt:
- nach Unternehmensgröße
- nach Umsatzzahlen
- nach Gesellschaftsform
Je nachdem, wie groß Ihr Unternehmen ist oder wie viel Umsatz Sie bereits machen, sowie welche Geschäftsform Sie haben, werden Sie zum Beispiel als Ist-, Kann- oder Formkaufmann eingestuft.
Einzelkaufmann (Einzelunternehmen)
Wenn Ihr Gewerbebetrieb von einer einzelnen Person betrieben wird, spricht man von einem Einzelunternehmen. Wenn das Gewerbe kaufmännisch gestaltet ist, gelten Sie als Einzelkaufmann.
Definition und Merkmale
Sie bringen als Einzelunternehmer das Eigenkapital selbstständig und alleine auf und haften mit dem Geschäfts- und Privatvermögen. Auch die Geschäftsführung obliegt Ihnen alleine und Sie vertreten das Unternehmen gegenüber Dritten. Gleichzeitig erhalten Sie als Einzelunternehmer oder Einzelkaufmann aber auch den gesamten Gewinn.
Haftung und Risiken
Durch die unbegrenzte Haftung besteht beim Einzelkaufmann ein recht großes Risiko. Es besteht außerdem eine verhältnismäßig geringe Kapitalbasis und durch die persönliche Bindung an das Unternehmen könnte es Probleme bei der Nachfolgeregelung geben. Obwohl es einige Nachteile gibt, ist diese Form dennoch – vor allem im Handwerk und im Bereich des mittelständischen Handels – weit verbreitet.
Besondere Formen
Wenn Sie ein Kleingewerbe führen, dann ist einerseits Ihr jährlicher Umsatz und Gewinn relevant, aber auch die Geschäftsform. Das Kleingewerbe ist nur mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Einzelunternehmen möglich.
Personengesellschaften
Es gibt viele Formen sowie Sonderformen von Personengesellschaften. Vorteilhaft ist, dass für die Gründung kein Mindestkapital erforderlich ist, allerdings haften die Gesellschafter auch hier mit ihrem Privatvermögen.
Definition und Merkmale
Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss, der aus mindestens zwei Personen bestehen muss. Im Vergleich zur Kapitalgesellschaft ist eine Personengesellschaft keine juristische Person. Die Gesellschafter haften mit ihrem persönlichen Vermögen.
Arten von Personengesellschaften
Als Personengesellschaften gelten:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Partnergesellschaft (PartG)
Eine EU-rechtliche Sonderform der Personengesellschaft ist die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).
Haftung und Risiken
Die Gesellschafter der Personengesellschaft haften persönlich mit ihrem Privatvermögen. Das Gesellschaftsvermögen wiederum ist gesamthänderisch gebunden. Das bedeutet, dass die einzelnen Gesellschaft nicht über ihren Anteil verfügen können, sondern nur alle Gesellschafter gemeinsam. Der größte Nachteil ist bei der Personengesellschaft das wirtschaftliche und unternehmerische Risiko, da Sie nicht nur mit der Kapitaleinlage haften, sondern auch unbeschränkt, persönlich sowie solidarisch mit dem privaten Vermögen.
Kapitalgesellschaften
Bei einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel die AG oder GmbH, haften Sie als Gesellschafter nicht privat, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das ist ein großer Vorteil, dem jedoch die Tatsache gegenübersteht, dass Sie eine Mindesteinlage für die Gründung erbringen müssen.
Definition und Merkmale
Die Kapitalgesellschaft ist im Gegensatz zur Personengesellschaft eine juristische Person. Die Gesellschaft kann zudem mit den Gesellschaftern Verträge schließen, wie zum Beispiel Darlehens- oder Mietverträge.
Arten von Kapitalgesellschaften
Zu den Kapitalgesellschaften zählen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Als besondere Form der AG gibt es zusätzlich die Europäische Gesellschaft (SE) sowie die Unterform der GmbH in Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG.
Haftung und Risiken
Wer eine Kapitalgesellschaft gründet, haftet nicht mit dem Privatvermögen, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen (wobei die KGaA eine Ausnahme darstellt). Nachteilig ist allerdings die aufwändige Buchführung sowie die teilweise hohe Mindesteinlage, die für eine Kapitalgesellschaft erforderlich ist.
Beispiele für kaufmännische Berufe
Es gibt zahlreiche unterschiedliche kaufmännische Berufe. Nachstehend eine Auswahl einiger Beispiele:
- Bankkaufmann
- Industriekaufmann
- Automobilkaufmann
- Immobilienkaufmann
- Einzelhandelskaufmann
- Hotelkaufmann
- Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
- Kaufmann für Digitalisierungsmanagement
- Kaufmann im Gesundheitswesen
- Kaufmann für Büromanagement
- Diplom-Kaufmann
Fazit: Kaufmannsarten
Es gibt fünf Kaufmannsarten. Wenn Sie die Kaufmannseigenschaften besitzen und zu keiner anderen Form gezählt werden, sind Sie üblicherweise Istkaufmann. Falls das nicht eintritt, und Sie lassen sich freiwillig ins Handelsregister eintragen, sind Sie normalerweise Kannkaufmann. Zum Formkaufmann werden Sie dagegen abhängig von Ihrer gewählten Rechtsform. Es kommt aber auf die genaue Form an, denn teilweise werden Sie erst mit Eintragung im Handelsregister Formkaufmann.
FAQ – Kaufmannsarten
Was sind Kaufmannsarten?
Kaufmannsarten helfen dabei zu unterscheiden, welche Art von Kaufmann Sie sind. Ein Kannkaufmann besitzt zum Beispiel die Kaufmannseigenschaften, wird aber erst zum Kaufmann, wenn er sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt. Als Istkaufmann sind Sie durch die Gegebenheit (wie Umsatzhöhe) Kaufmann.
Welche Kaufmannsarten gibt es?
Insgesamt gibt es fünf verschiedene Kaufmannsarten: Istkaufmann als Grundform, Kannkaufmann und Formkaufmann. Der Fiktivkaufmann sowie der Scheinkaufmann sind zwei Sonderformen. Als Fiktivkaufmann sind Sie zwar eingetragen, aber nicht berechtigt und als Scheinkaufmann sind Sie nicht eingetragen, gaukeln dies aber vor. Beides sind daher keine rechtlich korrekten Kaufmannsarten.
Wie kann man die Kaufmannsarten unterscheiden?
Beispiele für Kaufmannsarten helfen, um die jeweiligen Formen zu unterscheiden. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach, da der individuelle Fall und die Umsatz/Gewinn-Höhe sowie die Rechtsform relevant sind. In den jeweiligen Kaufmannsarten, die wir Ihnen in unserem Artikel verlinkt haben, finden Sie konkrete Beispiele für Kaufmannsarten.