Je nachdem, in welchem Beruf Sie tätig sind, können Sie eine Betriebsausgabenpauschale steuerlich absetzen. Was das bedeutet und welche selbstständigen oder freiberuflich tätigen Berufsgruppen davon profitieren können, lesen Sie hier.
Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen: die wichtigsten Infos im Überblick
Direkt zu Beginn stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengefasst vor:
- wenn Sie Betriebskosten absetzen, benötigen Sie Nachweise – beim Absetzen einer Betriebsausgabenpauschale sind keine Nachweise oder Belege nötig
- bei einem Freibetrag können Sie keine zusätzliche Pauschale absetzen
- besonders geeignet ist eine Betriebsausgabenpauschale für Sie, wenn Sie in einem Beruf arbeiten, in dem es wenig materielle Ausgaben gibt
- liegen die realen Kosten über der Pauschale, dann sollten Sie statt einer Pauschale die tatsächlichen Kosten angeben und nachweisen
- eine Pauschale gilt nicht, wenn Sie vom Freibetrag Gebrauch machen (Freibetrag wird von Pauschale abgezogen)
Was ist eine Betriebsausgabenpauschale?
Wann immer Sie beruflich Kosten haben, können Sie diese je nach Situation steuerlich geltend machen. Teilweise sind diese Ausgaben bei bestimmten Berufsgruppen aber sehr niedrig, weshalb es Betriebsausgabenpauschalen gibt. Diese können Sie bei haupt- und bei nebenberuflichen Tätigkeiten ansetzen. Die Höhe ist dabei variabel.
Wie hoch ist die Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen?
Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht, wie hoch die Betriebsausgabenpauschale bei den einzelnen Berufsgruppen ausfallen kann.
Betriebsausgabenpauschale für Hebammen
Als Hebamme können Sie pro Jahr höchstens 1.535 Euro ansetzen. Sie können einen pauschalen Betrag in Höhe von 25 Prozent als Pauschalausgabe steuerlich geltend machen.
Betriebsausgabenpauschale für Journalisten und Schriftsteller
Arbeiten Sie hauptberuflich als Schriftsteller oder als Journalist und sind damit selbstständig, liegt die Betriebsausgabenpauschale bei 30 Prozent. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 2.455 Euro.
Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter
Als Tagesmutter kommt es darauf an, wo Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen. Für die Betriebsausgabenpauschale dürfen die Kinder nicht in einem kostenlos verfügbaren Haushalt betreut werden, wie es beispielsweise der Fall wäre, wenn Sie die Kleinen bei Ihren Eltern im Haushalt betreuen.
Wenn Sie eigene Räumlichkeiten haben, können Sie monatlich eine Betriebsausgabenpauschale von 300 Euro ansetzen, sofern es sich um eine Vollzeitbetreuung handelt (mindestens acht Stunden pro Tag). Alternativ verringert sich der Betrag anteilig. Die Pauschale wird pro Kind angesetzt.
Betriebsausgabenpauschale für Dozenten, Musiker, Künstler und Wissenschaftler
Wenn Sie nebenberuflich als Lehrpersonal oder Dozent arbeiten, Künstler, Musiker, Schriftsteller oder Wissenschaftler sind, können Sie eine Betriebsausgabenpauschale von 25 Prozent veranschlagen. Hier liegt die Obergrenze jedoch schon bei 614 Euro pro Jahr, jedoch gilt dies auch für nebenberufliche Tätigkeiten.
Betriebsausgabenpauschale als Übungsleiter
Als Übungsleiter erhalten Sie pro Jahr eine Betriebsausgabenpauschale von bis zu 3.000 Euro.
Betriebsausgabenpauschale im Ehrenamt
Arbeiten Sie im Ehrenamt (zum Beispiel in einer gemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtung), können Sie eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von jährlich 840 Euro ansetzen. Wenn Sie dagegen ehrenamtlich als Betreuer, Pfleger oder als Vormund tätig sind, liegt der Freibetrag bei 3.000 Euro. Dies schließt die zuvor genannten 840 Euro jedoch mit ein.
Sofern Sie diesen Steuerfreibetrag nicht nutzen können, gilt eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 25 Prozent der Einnahmen.
Betriebsausgabenpauschale für Berufskraftfahrer
Sind Sie als Berufskraftfahrer angestellt oder selbstständig, können Sie pro Tag einen Pauschalbetrag von acht Euro geltend machen. Damit sollen Aufwendungen wie Abstellgebühren oder Autohof-Gebühren abgegolten werden. Zusätzlich können Sie auch die gesetzlichen Verpflegungspauschalen beanspruchen.
Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler
Wenn Sie Freiberufler sind, sollten Sie generell abwägen, ob Sie aufgrund Ihres Berufs eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen können oder ob die tatsächlichen Kosten vielleicht höher sind. In dem Fall sollten Sie die realen Kosten angeben und belegen.
Betriebsausgabenpauschale für Kleinunternehmer
Wie bei Freiberuflern, so gilt auch für Kleinunternehmer, dass Sie am besten eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und Ihre Einnahmen sowie Ihre Ausgaben auflisten. So finden Sie schnell heraus, ob die Angabe der tatsächlichen Kosten besser ist als eine Pauschale, sofern diese aufgrund Ihrer Arbeit gewährt werden kann.
Betriebsausgabenpauschale für Rechtsanwälte
Für Rechtsanwälte gibt es eine sogenannte Basispauschalisierung. Der Pauschalisierungssatz beträgt zwölf Prozent des Umsatzes. Dabei dürfen maximal 26.400 Euro geltend gemacht werden.
Betriebsausgabenpauschale für den Gewerbebetrieb
Für Gewerbetreibende greift ebenfalls die Basispauschalisierung. Bis 220.000 Euro pro Jahr dürfen sechs bis zwölf Prozent pauschal geltend gemacht werden. Bei Firmen sollten Sie sich jedoch individuell von Ihrem Steuerberater informieren lassen, da es viele Sonderregelungen gibt.
Betriebsausgabenpauschale – FAQ
Was ist eine Betriebsausgabenpauschale?
In vielen Berufen fallen kaum materielle Kosten an, weshalb die Betriebsausgabenpauschale ein pauschaler Betrag ist, den Sie in gewissen Situationen und Berufen steuerlich geltend machen können.
Wer bekommt eine Betriebsausgabenpauschale?
Eine Betriebsausgabenpauschale kann beispielsweise von Hebammen, Journalisten, Schriftstellern, Tagesmüttern, Dozenten, Musikern, Künstlern, Wissenschaftlern, Lehrpersonal, Übungsleitern, ehrenamtlich Tätigen, Berufskraftfahrern und weiteren Berufsgruppen in Anspruch genommen werden.
Wo ist die Betriebsausgabenpauschale geregelt?
Die pauschale Ermittlung von Betriebsausgaben ist im § 17 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt.