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Vermögensverwaltende GmbH

von Business Nachrichten
3. März 2023
in Wissen
Lesedauer: 9 min.
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Vermögensverwaltende GmbH

Eine vermögensverwaltende Gesellschaft kann viele Vorteile mit sich bringen. Beliebt ist vor allem die GmbH, bei der Gesellschafter von steuerlichen Vorteilen für ihr Privatvermögen profitieren, indem sie es in gewissen Teilen und speziell auf die vermögensverwaltende GmbH übertragen. Wie sich diese Gesellschaftsform gründen lässt und welche konkreten Vor-, aber auch Nachteile die vermögensverwaltende GmbH mit sich bringen kann, lesen Sie nachfolgend.

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Grundlegend gibt es zwei Arten einer vermögensverwaltenden Gesellschaft. Bei der ersten Form wird privates Vermögen in die Gesellschaft eingebracht (zum Beispiel in Form von Immobilien, durch Aktien oder Anleihen). Bei der zweiten Form spielen Firmen-Beteiligungen eine Rolle, die in einer Muttergesellschaft zusammengefasst wird.

Mit der vermögensverwaltenden GmbH haben Sie die Möglichkeit, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Diese Vergünstigungen werden auf das Privatvermögen angewandt, indem dieses ganz oder nur zu einem Teil in die vermögensverwaltende GmbH übertragen wird. Aus diesem Grund wird diese Form der Gesellschaft auch als Spardosen-GmbH genannt.

Vermögensverwaltende GmbH gründen

Grundlegend können Sie eine vermögensverwaltende Gesellschaft nicht nur als GmbH, sondern in vielen Rechtsformen gründen. Wenn Sie sich für die beliebte Form der GmbH entscheiden, haben Sie auch hier unterschiedliche Varianten zur Auswahl.

  1. In der ersten Form bringen Sie Vermögenswerte in die vermögensverwaltende GmbH ein. Neben reinen Geldanlagen können das unter anderem auch Immobilien, Aktien, Anleihen oder auch ETFs sein.
  2. Bei der zweiten Form gründen Sie eine übergeordnete Holding (Muttergesellschaft) und fassen damit die Anteile an den Gesellschaften zusammen.

Wann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?

Wann immer Sie viel Grund- und Kapitalvermögen aufweisen und steuerpflichtig sind, könnte sich eine vermögensverwaltende GmbH für Sie lohnen. Vorteilhaft ist die vermögensverwaltende GmbH auch, wenn Sie zum Beispiel Vermögen an Kinder oder Enkelkinder weitergeben wollen. Ein besonders häufiger Grund, sich für diese Firmenform zu entscheiden, ist aber der steuerliche Vorteil. Unter gewissen Voraussetzungen können sowohl die Gewerbesteuer als auch die Abgeltungssteuer umgangen werden, was insgesamt eine Steuerminderung von 29 Prozent bedeuten könnte.

⚠️ Die vermögensverwaltende GmbH darf ausschließlich die Vermögensverwaltung und keine anderen Tätigkeiten übernehmen
⚠️ Zur Vermögensverwaltung gehört die Verwaltung von Kapitalvermögen und auch die Vermietung von Grundbesitz (die vermögensverwaltende GmbH wird daher für Immobilien ebenfalls häufig eingesetzt)
⚠️ Eine Vermietung sonstiger Gegenstände, wie zum Beispiel Betriebsvorrichtungen, ist nicht gestattet
⚠️ Es darf zu einem Gewerbebetrieb zudem kein Näheverhältnis geben

Möchten Sie dagegen von einer erweiterten Kürzung profitieren, müssen sogar noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Sie dürfen zum Beispiel keine Betriebsvorrichtungen oder Inventar vermieten und die Vermietung darf auch nicht gewerblich sein (zum Beispiel wie bei einem Hotel oder einer Ferienwohnung). Ein gewerblicher Grundstückshandel darf ebenfalls nicht vorliegen.

Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Üblicherweise müssen Sie mit einer hohen Steuerbelastung rechnen, wenn Sie Gewinne aus einem Unternehmen für private Investitionen ausgeben. Dazu zählen Wertpapiere, Immobilien oder auch Aktien. In der Regel werden 15 Prozent Körperschaftssteuer fällig, aber auch 25 Prozent Abgeltungssteuer. Dazu erwarten Sie die Gewerbesteuern und der Solidaritätszuschlag. Das ergibt in Summe eine ungefähre Steuerbelastung in Höhe von etwa 56 Prozent.

Der größte Vorteil der vermögensverwaltenden GmbH ist die Tatsache, dass Sie vor allem die Abgeltungssteuer umgehen können. Das private Vermögen wird in die schon bestehende GmbH eingebracht oder eine vermögensverwaltende GmbH kann gegründet werden, die der Vermögensverwaltung dient.

Mit einer Muttergesellschaft (einer sogenannten Holding) kann zudem je nach Situation die Kapitalertragssteuer umgangen werden, wenn die Unternehmen und die Gesellschafts-Beteiligungen in einer Holding zusammengefasst sind.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der größte Vorteil der vermögensverwaltenden GmbH die dauerhafte Thesaurierung der Erträge ist. Das heißt, dass Gewinne als Rücklage einbehalten und nicht ausgeschüttet werden. Dadurch wird das Unternehmen finanziert. Außerdem ist eine langfristige Vermögensübertragung möglich, indem das Privatvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH eingebracht wird. Diese Form der Übertragung ist einfacher als andere Varianten wie beispielsweise über Immobilien.

Übrigens: Sie zahlen als vermögensverwaltende GmbH auch keine Umsatzsteuer. Das ist jedoch keine Vergünstigung, sondern liegt daran, dass Sie keine Umsätze erzielen. Aktienveräußerungen oder Dividenden sowie Beteiligungen zählen nicht als Umsätze.

Nachteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Eine vermögensverwaltende GmbH ist nicht in jeder Situation sinnvoll, denn sie lohnt sich üblicherweise erst, wenn das Privatvermögen zum Einbringen ungefähr sechsstellig ist. Außerdem muss beachtet werden, dass das eingebrachte Vermögen rein rechtlich nicht mehr Ihnen gehört, sondern als Betriebsvermögen angesehen wird. Es darf kein Verdacht einer verdeckten Gewinnausschüttung aufkommen, sodass Sie gegenüber der GmbH eine unbeteiligte Person sein müssen.

Gleichzeitig bedeutet es auch, dass Sie mit Gründung der vermögensverwaltenden GmbH keine Privatperson mehr sind und sich demnach an unternehmerische Bedingungen halten müssen, zum Beispiel Abgaben an die Industrie- und Handelskammer tätigen.

Ein weiterer möglicher Nachteil kann in der Regel umgangen werden, sollte aber erwähnt werden. Wenn ein längerer Zeitraum zwischen dem Notarvertrag und der Handelsregister-Eintragung liegt, dann könnte die GmbH als Vorgesellschaft angesehen werden. In dem Fall wäre es möglich, dass eine Abführung von Gewerbesteuer nötig ist, wenn die GmbH in der Zeit schon vermögensverwaltende Tätigkeiten ausübt.

Vermögensverwaltende GmbH: Kosten und Finanzierung

Die Gründung einer GmbH ist auch immer mit Kosten verbunden. Die vermögensverwaltende GmbH sollte daher generell auch nur dann gegründet werden, wenn die Steuerersparnis oder andere Vorteile deutlich sind.

Gründungskosten

Um eine vermögensverwaltende GmbH zu gründen, müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag erstellen oder (kostenpflichtig) erstellen lassen. Noch weitere Kosten könnten anfallen, wenn Sie den Vertrag von einem Notar prüfen lassen möchten.

Anschließend benötigen Sie ein Geschäftskonto. Dies ist in der Regel kostenfrei, aber es könnten Grundgebühren anfallen, sofern kein Geldeingang verzeichnet wird.

Der nächste Schritt ist der Termin bei einem Notar. Hier wird Ihnen der Gesellschaftsvertrag vorgelesen, Sie unterschreiben und der Notar beurkundet diesen. Notare erstellen außerdem die Liste der Gesellschafter. Fällig werden meist nur wenige hundert Euro, je nach Anzahl der Gesellschafter und des Stammkapitals.

Sie müssen im Anschluss den Nachweis der Stammeinlage auf dem Geschäftskonto erbringen. Anschließend lässt der Notar den Handelsregister-Eintrag erstellen. Es erfolgt danach die Bekanntmachung der GmbH und erst danach darf die vermögensverwaltende GmbH tätig werden. Dies ist wichtig, wenn Sie die vermögensverwaltende GmbH wegen der Gewerbesteuer gegründet haben und eine Befreiung beantragen möchten.

Zusammengefasst: Wenn Sie keine zusätzlichen Beratungs- oder Vertragskosten in Anspruch nehmen, kostet die Gründung der GmbH etwa 1.000 Euro. Dazu benötigen Sie das Stammkapital von 25.000 Euro (oder mindestens 12.500 für die Eintragung im Handelsregister).

Laufende Kosten für Verwaltung

Abgesehen von den Gründungskosten fallen für eine vermögensverwaltende GmbH auch laufende Kosten an. Die genauen Ausgaben variieren jedoch abhängig der wirtschaftlichen Aktivitäten. Der größte Kostenpunkt ist meist die monatliche Buchführung sowie der Jahresabschluss. Zusätzlich müssen Sie eventuell Personal bezahlen, Miete für Räumlichkeiten und auch Fahrzeuge, Versicherungen und Weiteres gehören zu den laufenden Kosten.

Dies kann nicht geschätzt werden, da es individuell von Ihrer Firma abhängt. Für den Steuerberater kann der Gegenstandswert der Firma die Bemessungsgrundlage sein, es kann aber auch eine Pauschalvergütungsvereinbarung geben oder nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden.

Finanzierungsoptionen

Vermögensverwaltende GmbH

Eine vermögensverwaltende GmbH finanziert sich nicht immer automatisch selbst. Eine Möglichkeit der Finanzierung ist natürlich die Erhöhung des Stammkapitals. Damit steigen die Bonität und auch die Kreditwürdigkeit der Firma. Nachteilig ist aber, dass die Erhöhung des Stammkapitals eine satzungsändernde Maßnahme ist und diese muss notariell beurkundet werden – was wiederum Kosten zur Folge hätte.

Eine Alternative ist die Finanzierung durch Wertpapierkredite. Sie können in Aktien investieren und diese als Sicherheit für Wertpapierkredite verwenden. Auch eine Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen ist möglich, indem Gesellschafter zusätzliches Darlehen durch Investitionen hinzufügt.

Die vermögensverwaltende GmbH erhält ein Darlehen und zahlt darauf auch Zinsen. Das ist steuerlich als Ausgabe absetzbar. Nötig ist lediglich ein Darlehensvertrag zwischen der GmbH und dem Gesellschafter.

Firmenwagen in einer vermögensverwaltenden GmbH

In einer klassischen Kapitalgesellschaft können Sie üblicherweise einen Firmenwagen fahren, wenn dieser von der Firma angeschafft und einem Angestellten oder Geschäftsführer zur Verfügung gestellt wird. Weitere Voraussetzung ist auch, dass der Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent für geschäftliche Zwecke genutzt werden muss.

Da bei einer klassischen GmbH oft auch Geschäftsreisen auf dem Programm stehen, ist ein Firmenwagen keine Seltenheit. Bei einer vermögensverwaltenden GmbH dürfte dies aber nur selten der Fall sein, weshalb in der Regel kein Bedarf besteht, einen Geschäftswagen zu halten.

Fazit – vermögensverwaltende GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH ist eine beliebte Form der vermögensverwaltenden Gesellschaft. Möglich ist unter anderem auch die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, die mit der Beschränkung der persönlichen Haftung punktet, aber einen höheren Verwaltungsaufwand hat und mehr Kosten nach sich zieht. Die vermögensverwaltende GmbH wird meist dann gegründet, wenn große Steuerersparnisse möglich sind, zum Beispiel durch den Wegfall der Gewerbesteuer.


FAQ – vermögensverwaltende GmbH

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine besondere Form der GmbH, die nur eigenes oder fremdes Vermögen verwaltet und keinen weiteren Tätigkeiten nachgeht.

Wann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH ist vor allem lohnenswert, wenn ein sehr hohes Vermögen vorhanden ist und dieses über die GmbH verwaltet werden soll. Dadurch sind hohe Steuereinsparungen möglich.

Was kostet eine vermögensverwaltende GmbH?

Die genauen Gründungskosten sind unter anderem von den Gebühren des Notars abhängig, aber auch von der Frage, ob Sie einen individuellen Vertrag erstellen und notariell prüfen lassen oder sich zuvor an einen Steuerberater wenden. Grundlegend werden ungefähr 1.000 Euro für die Gründung fällig und dazu benötigen Sie das Stammkapital.

Was sind die Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH?

Die größten Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH sind die Steuerersparnisse. Je nachdem, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, könnte die Gewerbesteuer komplett wegfallen. Teilweise fällt auch die Abgeltungssteuer weg, was im Maximalfall eine Steuerersparnis in Höhe von 29 Prozent bedeuten könnte.

Wie wird eine vermögensverwaltende GmbH gegründet?

Auf den ersten Blick läuft die Gründung der vermögensverwaltenden GmbH genauso wie die Gründung einer klassischen GmbH ab. Wichtig ist aber, dass die Firma die vermögensverwaltenden Tätigkeiten erst beginnt, sobald die Veröffentlichung im Handelsregister öffentlich gemacht wurde. Dies ist wichtig für die Beantragung der Steuerbefreiung.

Tags: GmbHRechtsformVermögensverwaltende GmbH
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