Als Istkaufmann betreiben Sie ein Handelsgewerbe. Es ist eine Art Grundform der Kaufleute, die sich wiederum von anderen Formen wie Kann- oder Fiktivkaufmann abgrenzt. Erfahren Sie in diesem Beitrag unter anderem, ab wann Sie als Istkaufmann eingestuft werden und wann die Pflicht der doppelten Buchführung für Istkaufleute besteht.
Was ist ein Istkaufmann?
Ein Istkaufmann (Einzelperson oder Gesellschaft) betreibt ein Handelsgewerbe. Grundlegend gibt es laut Handelsgesetzbuch jedoch verschiedene Formen des Kaufmanns. Der Istkaufmann ist eine Art Grundform. Wann immer ein Gewerbe betrieben wird, welches einen Kaufmann-Status erfordert und wenn Sie eine natürliche Person sind, zählen Sie als Istkaufmann.
Ein Istkaufmann wird zum Kannkaufmann, wenn Sie den Gewerbebetrieb freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Wenn Sie eine Gesellschaft betreiben, die durch die Rechtsform zum Kaufmann wird, dann sind Sie Formkaufmann.
Abgesehen von diesen Formen gibt es Fiktivkaufmann und Scheinkaufmann. Als Fiktivkaufmann sind Sie unrechtmäßig im Handelsregister eingetragen und als Scheinkaufmann sind Sie nicht eingetragen und verfügen auch nicht über einen Kaufmanns-Status, erwecken aber den Anschein, dass Sie diesen besitzen würden.
Form- und Kannkaufmann erhalten den Kaufmanns-Status spätestens durch die Eintragung ins Handelsregister. Als Istkaufmann haben sie zwar auch eine Pflicht für die Eintragung im Handelsregister, allerdings ist die Eintragung deklaratorisch und nicht konstitutiv. Sie werden also nicht zum Istkaufmann durch die Eintragung, sondern sind es schon zuvor und die Eintragung macht es lediglich öffentlich.
Andere Bezeichnungen
Da Sie automatisch Istkaufmann sind und in dem Fall, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, auch nicht selbstständig über Ihren Status entscheiden, wird der Istkaufmann teilweise auch als Musskaufmann bezeichnet. Eine weitere alternative Bezeichnung ist Kaufmann kraft Betätigung.
Istkaufmann-Definition nach HGB
Laut § 1 Handelsgesetzbuch sind Sie Kaufmann, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben. Ein Handelsgewerbe ist wiederum jeder Gewerbebetrieb. Hier gibt es lediglich Ausnahmen, wenn das Unternehmen den Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Da der Istkaufmann eine Grundform darstellt, sind Sie laut Handelsgesetzbuch (HGB) Istkaufmann, wenn die entsprechenden Merkmale erfüllt sind und keine andere Form besteht.
Wer ist ein Istkaufmann?
Sie sind eine natürliche Person und betreiben ein Handelsgewerbe? Ihr Gewerbe erfordert einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb? Dann sind Sie per Definition ein Istkaufmann. Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen und Abweichungen. Wenn Ihr Jahresumsatz als Einzelkaufmann bei weniger als 600.000 Euro liegt oder Sie weniger als 60.000 Euro Gewinn pro Jahr machen, dann sind Sie Kleingewerbetreibender.
Nach Ihrer Tätigkeit sind Sie immer noch Kaufmann, aber Sie sind von der Buchführungs- und der Bilanzierungspflicht ausgenommen. Damit sind Sie kein Istkaufmann mehr, sondern ein Kannkaufmann, sofern Sie sich freiwillig entschließen, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Sie sind auch kein Istkaufmann mehr, wenn Sie Landwirt oder Forstwirt sind (können aber Kannkaufmann werden). Haben Sie dagegen eine Gesellschaft als Rechtsform gewählt, dann sind Sie kein Istkaufmann, sondern ein Formkaufmann.
Istkaufmann-Beispiele
Wir möchten Ihnen zwei Szenarien vorstellen, die aufzeigen, wann Sie ein Istkaufmann sind und wann nicht. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an, aber es gibt einen groben Rahmen:
Wie bereits erwähnt sind Sie automatisch Istkaufmann, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben. Da es jedoch viele Ausnahmen gibt, die wiederum nicht so eindeutigen Regelungen unterliegen, lässt es sich nicht pauschal auf jede Person und jeden Betrieb anwenden.
Rechte und Pflichten des Istkaufmanns
Wie alle Kaufmanns-Formen, so haben Sie auch als Istkaufmann Pflichten, aber auch Rechte.
Pflichten:
- Firmenname: Sie müssen für Ihre Geschäfte mit dem Gewerbebetrieb einen Unternehmensnamen führen. Der Name darf nicht etwas suggerieren, was Sie mit dem Unternehmen nicht leisten können. Er muss sich außerdem von anderen Unternehmen unterscheiden.
- Geschäftsdokumente: Wenn Sie geschäftliche Dokumente versenden, müssen diese gewisse Pflichtangaben enthalten. Abgesehen vom gewählten Namen ist das auch die Rechtsform, der Sitz Ihrer Firma und das zuständige Registergericht. Außerdem müssen Sie die Eintragungsnummer angeben. Sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, müssen auch die gesellschaftsführenden Mitglieder benannt werden.
- Buchführung: Als Istkaufmann müssen Sie die doppelte Buchführung machen und Jahresabschlüsse erstellen (mit Inventur und Bilanz). Dies gilt nicht, wenn der Gewinn als Einzelkaufmann zwei Jahre hintereinander weniger als 60.000 Euro beträgt oder Sie weniger als 600.000 Euro Umsatz machen.
Rechte:
- Prokura: Als Istkaufmann können Sie Vollmachten aussprechen, zum Beispiel einem Mitarbeiter, damit dieser wichtige Geschäfte in Ihrem Namen erledigen kann.
- Handlungsvollmachten: Eine Art beschränkte Prokura sind Handlungsvollmachten, die Sie als Istkaufmann ebenfalls ausstellen dürfen.
Die Buchführung als Istkaufmann
Bei der Buchführung wird unterschieden, ob Sie zur doppelten Buchführung und zur Bilanz verpflichtet sind oder nicht. Ab einem Umsatz von 600.000 Euro oder einem Gewinn über 60.000 Euro gilt diese Pflicht für Einzelkaufleute. Geregelt ist dies in § 141 Abgabenordnung (AO).
Bei der doppelten Buchführung werden die einzelnen Geschäftsvorfälle auf dem jeweiligen Konto verbucht. Am Ende erfolgt ein Abschluss nach Bestandskonten und Erfolgskonten. Die doppelte Buchführung ist die Grundlage für den Jahresabschluss, bei dem die Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellt werden.
Fazit – Istkaufmann
Wenn Sie kraft Ihrer Tätigkeit Kaufmann sind, erhalten Sie automatisch den Status Istkaufmann. Das gilt aber nur, wenn keine Ausnahmeregelungen dagegen sprechen.
Eine Ausnahme ist es zum Beispiel, wenn Sie als Einzelkaufmann weniger als 60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz machen pro Jahr.
Sie wären in dem Fall noch immer Kaufmann, aber ohne Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanz. Sie sind außerdem dann kein Istkaufmann, sondern in dem Fall Kannkaufmann.
FAQ – Istkaufmann
Was ist ein Istkaufmann?
Per Gesetz sind Sie Istkaufmann, wenn Sie eine natürliche Person sind, ein Handelsgewerbe betreiben und wenn Ihr Gewinn über 60.000 Euro pro Jahr beträgt oder Ihr Umsatz über 600.000 Euro.
Wer ist ein Istkaufmann?
Wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben und keiner anderen Kaufmanns-Form angehören, sind Sie üblicherweise Istkaufmann. Dies lässt sich jedoch nicht pauschal auf bestimmte Firmenformen oder Situationen anwenden, da es viele Ausnahmen gibt und auch der Umsatz und der Gewinn pro Jahr relevant sind. Ein weiteres Merkmal für Istkaufleute ist auch, dass Sie die Tätigkeit selbstständig ausführen und nicht in einem Unternehmen abhängig beschäftigt sind (selbstständig als Nebentätigkeit wäre aber natürlich möglich).
Was sind Beispiele für einen Istkaufmann?
Wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben und Ihr Umsatz zum Beispiel 80.000 Euro pro Jahr beträgt, werden Sie (sofern keine andere Regelung zutrifft) als Istkaufmann eingestuft.
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