Wenn Sie im Handelsregister eingetragen sind, aber keine Kaufmannseigenschaften besitzen, sind Sie per Definition Fiktivkaufmann. Im Gegensatz zu anderen Kaufmannsformen haben Sie keine Berechtigung, im Handelsregister zu stehen, da Sie im handelsrechtlichen Sinne kein Handelsgewerbe betreiben. Es handelt sich demnach um einen formellen Fehler. Die Kaufmannseigenschaft des Fiktivkaufmanns ist demnach fingiert
Was ist ein Fiktivkaufmann?
Im Handelsgesetzbuch § 1 ist die Kaufmannseigenschaft gesetzlich festgelegt. Betreiben Sie ein Gewerbe, welches in kaufmännischer Weise eingerichtet ist, sind Sie laut HGB ein Kaufmann. Welcher Form Sie unterliegen, hängt von verschiedenen Faktoren wie Rechtsform oder Umsatz ab.
Ein Fiktivkaufmann sind Sie laut HGB, wenn keine Kaufmannseigenschaft besteht und Sie dennoch im Handelsregister eingetragen sind.
Beispiele: Wer ist ein Fiktivkaufmann?
Obwohl es auf den ersten Blick so aussieht, als ob ein Fiktivkaufmann bewusst gegen das Gesetz verstößt, so gibt es Fälle, in denen dies aufgrund eines technischen Fehlers geschieht.
Ein Beispiel wäre es, wenn Sie eine Dönerbude betreiben und keine Mitarbeiter haben. Sie sind Kleinunternehmer und tragen das Gewerbe auch nicht freiwillig ins Handelsregister ein (Sie werden also nicht zum Kannkaufmann). Durch einen technischen Systemfehler wird Ihr Gewerbe ins Handelsregister eingetragen, aber da es nicht freiwillig erfolgte, sind Sie Fiktivkaufmann.
Rechte und Pflichten des Fiktivkaufmanns
Nach § 5 HGB sind Sie Fiktivkaufmann, wenn eine unrechtmäßige Eintragung im Handelsregister vorliegt. Dabei ist nicht relevant, ob Sie über den Eintrag Bescheid wissen oder nicht.
Wann immer eine Eintragung vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um ein Gewerbe mit Kaufmannseigenschaft handelt. Ganz gleich, ob die Eintragung rechtmäßig ist oder gar in böser Absicht erstellt wurde.
Das bedeutet, dass selbst der Fiktivkaufmann nach § 5 HGB als Kaufmann behandelt wird, da durch die Eintragung (wenn auch nicht rechtmäßige Eintragung) davon ausgegangen wird, dass es sich um einen Kaufmann handelt. Damit wird der Rechtsverkehr geschützt.
Was ist der Unterschied zwischen Fiktivkaufmann und Scheinkaufmann?
Ein Fiktivkaufmann könnten Sie zum Beispiel werden, wenn Sie durch einen Systemfehler aus Versehen im Handelsregister eingetragen werden, aber kein Kaufmann sind. Sobald der Fehler entdeckt wird, muss eine Austragung erfolgen.
Ein Scheinkaufmann erweckt dagegen ganz bewusst den Anschein, dass eine Kaufmannseigenschaft vorliegt. Die erforderlichen Rechte hierfür hat ein Scheinkaufmann jedoch nicht. Damit es für Gläubiger oder Kunden aber keine Nachteile gibt, muss auch ein Scheinkaufmann alle Pflichten eines Vollkaufmann erfüllen.
Der Scheinkaufmann wird im Übrigen auch Nichtkaufmann genannt, um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Person handelt, die zwar als Kaufmann auftritt, aber keine Rechte dafür hat.
Fazit – Fiktivkaufmann
Sie werden zum Fiktivkaufmann, wenn keine Kaufmannseigenschaft besteht (nicht mehr oder nie bestanden hat) und Sie trotzdem im Handelsregister eingetragen sind. In diesem Fall spricht von einem fiktiven Kaufmann, also einer fingierten Kaufmannseigenschaft.
FAQ – Fiktivkaufmann
Was ist ein Fiktivkaufmann?
Ein Fiktivkaufmann sind Sie, wenn Sie im Handelsregister eingetragen sind, aber hierfür keine Berechtigung besteht. Es gibt eine klare Abgrenzung zum Scheinkaufmann. Dieser ist nicht im Handelsregister eingetragen, erweckt aber nach außen hin den Anschein, dass er Kaufmann ist. Als Fiktivkaufmann sind Sie zwar eingetragen, haben aber keine Berechtigung dazu.
Wer ist ein Fiktivkaufmann?
Bei einem Fiktivkaufmann liegt nicht immer ein bewusster Tatbestand vor. Teilweise wird eine Austragung aufgeschoben und dadurch könnte jemand aufgrund einer geänderten Situation zum Fiktivkaufmann werden. Es kann sich aber auch um einen technischen Fehler handeln, weshalb jemand ohne Berechtigung ins Handelsregister eingetragen wird und daher Fiktivkaufmann ist.
Was sind Beispiele für einen Fiktivkaufmann?
Sie wurden ohne Berechtigung aufgrund eines Systemfehlers ins Handelsregister eingetragen und gelten demnach (da die Kaufmannseigenschaft fehlt) als Fiktivkaufmann. Ein anderes Beispiel wäre, wenn Sie bislang Istkaufmann waren und sich die Gegebenheit des Betriebs ändert, Sie das Unternehmen eigentlich austragen müssten, es aber weiter aufschieben. Auch in dem Fall wären Sie Fiktivkaufmann.