Wenn Sie kein Kaufmann sind, aber den Anschein dessen erwecken, dann gelten Sie als Scheinkaufmann (auch Nichtkaufmann genannt). Damit Gläubigern dabei keine Nachteile entstehen, sind Sie allen Pflichten von Kaufleuten unterstellt, haben aber selbst keine Rechte.
Scheinkaufmann Definition
Ein Scheinkaufmann ist laut HGB ein Nichtkaufmann. Das bedeutet, dass er nicht wirklich Kaufmann ist, sondern lediglich den Anschein erweckt. Als Scheinkaufmann sind Sie auch nicht im Handelsregister eingetragen.
Beispiele: Wer ist ein Scheinkaufmann?
Wann immer Sie kein echter Kaufmann sind (und demnach die Kaufmannseigenschaft haben), gelten Sie als Scheinkaufmann. Voraussetzung für diesen Status ist, dass Sie sich als Kaufmann ausgeben und nach außen hin den Anschein erwecken, dass eine Kaufmannseigenschaft vorliegen würde.
Rechte und Pflichten des Scheinkaufmanns
Als Scheinkaufmann haben Sie keine Rechte, aber dafür die Pflichten von Kaufleuten. Sinn der Sache ist vor allem, dass Gläubiger in Rechtsfragen oder Haftungsfragen keine Nachteile haben, wenn sich ein Scheinkaufmann nur als Kaufmann ausgegeben hat.
Gläubiger und Kunden haben einem Scheinkaufmann gegenüber folgende Rechte:
- Grundsatz von Treu und Glauben: Durch diesem Grundsatz soll ein Rechtsmissbrauch eines Rechteinhabers verhindert werden. Das würde passieren, wenn ein Scheinkaufmann mit Kunden oder Gläubigern einen Vertrag schließt. Geschäftspartner gehen durch die Vortäuschung der Kaufmannstätigkeit davon aus, dass die vertraglichen Bedingungen ebenfalls eingehalten werden. Gläubiger haben demnach das Recht, notfalls bei Gericht zu klagen.
- Wahrung des Rechtsscheins: Bei diesem Punkt geht es um die Wahrung von Besitz- und Eigentumsverhältnissen. Wenn jemand Ware von einem Kaufmann erwirbt, muss man davon ausgehen, dass der Kaufmann auch berechtigt ist, diese Ware zu verkaufen. Als Scheinkaufmann wären Sie nicht berechtigt und die Wahrung des Rechtsscheins berechtigt den Käufer, gerichtlich gegen den Scheinkaufmann vorzugehen, sofern die Ware zum Beispiel nicht in Ordnung ist.
- Haftung: Gläubiger können auch bei einem Scheinkaufmann Schadensersatz verlangen. Der Umfang der Haftung ist jedoch von der Rechtsform abhängig.
Wie haftet ein Scheinkaufmann?
Wenn ein Kaufmann Verbindlichkeiten nicht nachkommt, können Gläubiger je nach Situation Schadensersatz einklagen. Bei einem Scheinkaufmann gilt dies ebenfalls, jedoch entscheidet die Rechtsform darüber, wie umfangreich die Haftung ist.
- Einzelunternehmer: In diesem Fall haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.
- Mitunternehmer einer Personengesellschaft: Sie haften ebenfalls mit dem gesamten Vermögen.
- GmbH: Die Haftung erstreckt sich in diesem Fall nur auf das Vermögen der Gesellschaft.
Diese Haftungsregeln gelten auch für Personen, die als Scheinkaufmann agieren.
Was ist der Unterschied zwischen Scheinkaufmann und Fiktivkaufmann?
Ein Fiktivkaufmann ist im Handelsregister eingetragen, hat aber keine Kaufmannseigenschaft (oder nicht mehr). In dem Fall ist der Kaufmannsstatus nicht rechtens, aber es liegt eine Eintragung vor.
Als Scheinkaufmann erwecken Sie dagegen den Eindruck, ein Kaufmann zu sein, sind aber nicht im Handelsregister eingetragen.
In beiden Fällen haben Sie keine Kaufmannseigenschaft und sind demnach auch nicht berechtigt, im Handelsregister als Kaufmann eingetragen zu sein.
Fazit – Scheinkaufmann
Als Scheinkaufmann erwecken Sie den Anschein, Kaufmann zu sein und eine Kaufmannseigenschaft zu besitzen. Dies ist jedoch nicht der Fall, weshalb Sie Scheinkaufmann oder Nichtkaufmann sind. Eine Eintragung im Handelsregister liegt in dem Fall nicht vor.
FAQ – Scheinkaufmann
Was ist ein Scheinkaufmann?
Als Scheinkaufmann sind Sie nicht im Handelsregister eingetragen und sind nur zum Schein Kaufmann. Sie haben keine Rechte als Kaufmann und haften abhängig Ihrer Geschäftsform.
Wer ist ein Scheinkaufmann?
Scheinkaufmann sind Sie, wenn Sie nicht für eine Kaufmannseigenschaft berechtigt sind. Sie stehen nicht im Handelsregister, haben hierfür auch keine Berechtigung, erwecken aber den Anschein, dass Sie Kaufmann sind.
Was sind Beispiele für einen Scheinkaufmann?
Sie sind zum Beispiel Immobilienmakler und haben keine Kaufmannseigenschaft. Gegenüber einem Kaufinteressenten oder durch ihren Briefkopf suggerieren oder behaupten Sie jedoch, Kaufmann zu sein. In diesem Fall gelten Sie als Scheinkaufmann, da keine Kaufmannseigenschaft vorliegt und Sie auch nicht im Handelsregister eingetragen sind.