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Kannkaufmann

von Business Nachrichten
3. März 2023
in Wissen
Lesedauer: 5 min.
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Kannkaufmann

Sie möchten wissen, wann Sie zum Kannkaufmann werden und welche Rechten und Pflichten es mit sich bringen, wenn Sie sich freiwillig ins Handelsgesetzbuch eintragen lassen? Auch Beispiele, wann Sie Kannkaufmann sein könnten, erhalten Sie hier.

Definition und Merkmale eines Kannkaufmann

Der Kannkaufmann wird auch „Kaufmann kraft Eintragung“ genannt, denn Sie werden durch die freiwillige Eintragung im Handelsregister zum Kannkaufmann. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie ein Gewerbe betreiben, welches in kaufmännischer Weise eingerichtet ist. Sie sind in dem Fall meist Kleingewerbetreibender, haben aber je nach Situation die Wahl, ob Sie sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und die Kaufmannseigenschaft erlangen.

Abgrenzung zu anderen Kaufmannsarten

Der Istkaufmann (auch Musskaufmann genannt) gilt als eine Art Grundform. Sie sind Istkaufmann, wenn Sie ein Gewerbe betreiben, welches einen Geschäftsbetrieb erfordert, welches in kaufmännischer Weise eingerichtet ist. Wenn Ihr Jahresumsatz bei unter 600.000 Euro liegt oder Sie pro Jahr weniger als 60.000 Euro Gewinn machen, sind Sie in dem Fall Kannkaufmann. Sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig ins Handelsregister einzutragen (daher „kann“ und nicht „muss“).

Abgesehen vom Ist- und Kannkaufmann können Sie auch Form-, Fiktiv- oder Scheinkaufmann sein. Der Formkaufmann gewinnt seine Kaufmannseigenschaft durch die Wahl der Rechtsform. Fast alle Gesellschaften zählen dazu, abgesehen von der GbR. Als Fiktivkaufmann sind Sie dagegen unrechtmäßig im Handelsregister eingetragen und als Scheinkaufmann haben Sie zwar keinen Kaufmannsstatus, aber erwecken dies nach außen hin.

Merkmale des Kannkaufmanns

Zusammengefasst sind Sie Kannkaufmann, wenn Folgendes besteht:

✓ Sie betreiben ein Gewerbe

✓ Es muss ein Geschäftsbetrieb sein, der in kaufmännischer Weise eingerichtet ist

✓ Sie haben sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen

✓ Sie sind Freiberufler, betreiben einen Kleingewerbe-, Landwirtschafts- oder einen Forstwirtschaftsbetrieb

✓ Sie haben pro Jahr weniger als 60.000 Euro Gewinn oder weniger als 600.000 Euro Umsatz

Die genaue Abgrenzung ist jedoch nicht immer eindeutig, da für eine Tätigkeit als Kannkaufmann nicht nur die Eintragung nötig ist, sondern auch die Tatsache, dass Sie ein Gewerbe betreiben, welches in kaufmännischer Weise eingerichtet ist. Hierfür gibt es keine starren Vorgaben, daher sind alles Einzelfallbetrachtungen.

Wer ist ein Kannkaufmann?

Sie sind ein Kannkaufmann nach Paragraf 2 Absatz 1 Handelsgesetzbuch, wenn Sie ein Gewerbe betreiben, welches in kaufmännischer Weise eingerichtet ist, und Sie sich freiwillig ins Handelsgesetzbuch eingetragen haben. Außerdem relevant ist für den Kannkaufmann laut HGB auch, dass Sie einen Kleingewerbetrieb haben (macht sich am Jahresumsatz oder Gewinn fest), Freiberufler sind oder einen Forst- oder Landwirtschaftsbetrieb betreiben.

Welche Vorteile hat ein Kannkaufmann?

Der Status als Kaufmann gilt als sehr vertrauensvoll. Das kann sich sowohl bei Kunden als auch bei Geschäftspartnern vorteilhaft auswirken. Da Sie offiziell als Kaufmann anerkannt sind, unterliegen Sie auch den Regelungen des Handelsgesetzbuchs, was für Kunden Sicherheit bedeutet und dies auch ausstrahlt.

Beispiele für einen Kannkaufmann?

Um zu bestimmen, ob Sie Kannkaufmann sind, müssen Sie die Voraussetzungen kennen. Hierfür ein Beispiel:

Kleiner Betrieb ohne Angestellte, wenig Umsatz
Angenommen, Sie betreiben einen Blumenladen, aber noch ohne Mitarbeiter und auch Ihre Einnahmen sind noch sehr gering. Sie können sich für die besagten Vorteile ins Handelsregister eintragen lassen und gelten als Kannkaufmann.
Großer Betrieb mit Angestellten, viel Umsatz
Wenn Sie einen Blumenladen betreiben, der schon sehr viel Umsatz generiert und viele Mitarbeiter hat, kann es sein, dass Sie längst den Status des Istkaufmann haben. In diesem Fall wäre es eine Pflicht, sich ins Handelsregister einzutragen, keine Option (wie beim Kannkaufmann).

Geschäftstätigkeit des Kannkaufmanns

Es gibt keine starre Grenze, wann bei einem Unternehmen eine kaufmännische Einrichtung vorliegt und wann Sie demzufolge zum Kaufmann werden. Eine kaufmännische Einrichtung könnte vorliegen, wenn Sie eine kaufmännische Buchführung inklusive einer Bilanzierung vornehmen oder eine kaufmännische Firmenbezeichnung führen. Auch, wenn die Vertretung kaufmännisch geregelt ist oder Sie eine kaufmännische Haftung haben, gelten Sie als kaufmännische Einrichtung.

Wo hier die genauen Grenzen sind und wann Sie einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb haben und damit Kaufmann sind, ist wie gesagt nicht fest verankert. Gute Hinweise sind auch die Art der Geschäftstätigkeit. Wenn Sie zum Beispiel im größeren Umfang ein Lager besitzen, Kredite in Anspruch nehmen, viel Werbung machen oder generell ein sehr vielfältiges Leistungs- oder Warenangebot haben, sind das alles unter Umständen Hinweise auf die kaufmännische Geschäftstätigkeit.

Rechte und Pflichten des Kannkaufmanns

Überlegen Sie, ob Sie sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen sollen und damit zum Kannkaufmann werden möchten, sollten Sie zuvor auch alle Rechten sowie Pflichten kennen, die damit einhergehen.

Rechte und Vorteile:

  • Sie erhalten laut § 373 HGB Gewährleistung beim Handelskauf
  • je nach Ansichtssache ist es ein Recht (oder eine Pflicht), dass Sie eine Firma führen dürfen (eigenes Unternehmen etc.)
  • vorteilhaft ist vor allem das Ansehen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern

Pflichten:

  • ordnungsgemäße Buchführung (jährliche Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Inventur, Bilanz)
  • Jahresabschluss muss aber einer gewissen Unternehmensgröße auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden
  • höherer Aufwand und damit auch höhere Kosten
  • Firma muss unter einem Namen geführt werden, eigener Name oder Fantasiename möglich (Name muss zudem die Rechtsform enthalten und Briefkopf, Mail etc. müssen geändert werden)

Fazit – Kannkaufmann

Als Kannkaufmann betreiben Sie ein Gewerbe, welches in kaufmännischer Weise eingerichtet ist und im Vergleich zum Istkaufmann wenig Umsatz und Gewinn erwirtschaftet. Sie haben sich außerdem freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und wurden damit zum Kannkaufmann.


FAQ – Kannkaufmann

Was ist ein Kannkaufmann?

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, welches in Art oder Umfang kaufmännisch eingerichtet ist, gelten Sie zu den Kaufleuten. Sie können sich je nach Umsatz und Gewinn freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und sind damit Kannkaufmann.

Wer ist Kannkaufmann?

Sie können als Einzelperson, aber auch als Gesellschaft Kannkaufmann werden. Dies ist in § 6 HGB geregelt. Sie werden zum Kannkaufmann, indem Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.

Was sind Beispiele für einen Kannkaufmann?

Wenn Sie zum Beispiel einen kleinen Blumenladen betreiben, keine Angestellten haben und auch weniger als 60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz im Jahr machen, können Sie sich unter Umständen freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und damit zum Kannkaufmann werden.

Tags: KannkaufmannKaufmannKaufmannsartenKaufmannseigenschaften
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