Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn – die unterste Lohngrenze – gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2015. Er begann bei 8,50 Euro brutto pro Stunde und stieg etappenweise in die Höhe. Seit dem 1. Januar 2024 liegt er bei 12,41 Euro – die nächste Änderung ist bereits für den Jahresbeginn 2025 geplant.
Wie wird sich der Mindestlohn in Deutschland voraussichtlich weiterentwickeln?
Laut dem Statistischen Bundesamt befinden sich rund 16 Prozent aller Jobs im Niedriglohnbereich [Stand: April 2023]. Folglich beziehen die jeweiligen Arbeitnehmer häufig den gesetzlichen Mindestlohn. Das sogenannte Mindestlohngesetz, kurz MiLoG, wurde am 11. August 2014 verabschiedet, um deutschlandweit eine einheitliche Lohnuntergrenze festzulegen, die nicht unterschritten werden darf. Jedoch sind bestimmte Personengruppen von der gesetzlichen Regelung ausgeschlossen, darunter:
- Langzeitarbeitslose
- Auszubildende
- Praktikanten (teilweise)
Nach Einführung des Mindestlohns stieg dieser bereits in neun Etappen, bis er 2024 die Grenze von 12,41 Euro erreichte. Mit einer 40-Stunden-Arbeitswoche liegt der monatliche Mindestverdienst seit Januar 2024 damit bei 2.151 Euro brutto. Die nächste Erhöhung der Lohnuntergrenze um 41 Cent ist für Januar 2025 geplant. Dann soll der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro betragen. Den Vorschlag für die bislang letzte Mindestlohnerhöhung legte die zuständige Kommission am 26. Juni 2023 vor.
Was bedeutet die Gesetzesänderung für Minijobber?
Gesetzesänderungen hinsichtlich des Mindestlohns betreffen Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung sowie Mini- und Midijobber. Bei Letzteren erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze, die jeweils vom aktuellen Mindestlohn abhängt. Im Januar 2024 stieg sie von bislang 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Das entspricht einer Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro. Durch die geplante Mindestlohn-Erhöhung im Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobber auf 556 Euro im Monat ansteigen. Die jährliche Obergrenze erhöht sich dann auf 6.672 Euro.
TIPP: Trotz eines höheren Mindestlohns reduziert sich für Minijobber die maximale Zahl der Arbeitsstunden pro Monat nicht. Schließlich sind die gesetzliche Lohnuntergrenze sowie die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden. Daher können Sie als Minijobber weiterhin 43 Stunden monatlich arbeiten.
Dürfen Minijobber den Mindestlohn unter- oder überschreiten?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland für sämtliche Beschäftigte über 18 Jahren. Folglich dürfen Minijobber und Arbeitgeber keine darunterliegenden Monatslöhne vereinbaren. Dagegen ist es möglich, die Minijob-Grenze zu überschreiten – in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr. Das gilt auch, wenn dadurch die geplante Jahresverdienstgrenze nicht eingehalten werden kann. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber ein Überschreiten der Minijob-Grenze nur dann, wenn es unvorhergesehen passiert. Ein solcher Fall kann zum Beispiel aufgrund einer Krankheitsvertretung vorliegen. In den Monaten, in denen die Verdienstgrenze durchbrochen wird, dürfen Betroffene maximal das Doppelte der eigentlichen Minijob-Grenze verdienen. Da diese 538 Euro beträgt, liegt der Maximalverdienst bei 1.076 Euro.
Die Entwicklung des Mindestlohns – FAQ
Der gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland für alle Branchen und Regionen. Auch hinsichtlich der Gehaltsverhandlungen in einem Vorstellungsgespräch ist es für Arbeitnehmer dennoch wichtig, die Ausnahmen von der Regel zu kennen.
Gibt es branchenspezifische Mindestlöhne?
In mehreren Wirtschaftszweigen existieren Branchenmindestlöhne. Gewerkschaften und Arbeitgeber verhandeln sie in sogenannten Tarifverhandlungen, bevor sie für allgemein verbindlich erklärt werden. Die branchenbezogenen Lohnuntergrenzen fallen dabei zum Teil deutlich höher als der gesetzliche Mindestlohn aus. Ab dem 1. Januar 2024 gelten für folgende Branchen diese Mindestlöhne:
- Elektrohandwerk: 13,95 Euro
- Gebäudereinigerhandwerk (Innen- und Unterhaltsreinigung): 13,50 Euro
- Gebäudereinigerhandwerk (Glas- und Fassadenreinigung): 16,70 Euro
- Schornsteinfederhandwerk: 14,50 Euro
Ebenso gibt es Branchenmindestlöhne, die sich bundeslandabhängig unterscheiden. Um Gesetzesänderungen im Auge zu behalten, sollten Sie sich rechtzeitig einen Überblick über die branchenbezogenen Mindestlöhne in Deutschland verschaffen.
Wie hoch fällt 2024 der Mindestlohn für Azubis aus?
Auszubildende sind von der gesetzlichen Lohnuntergrenze ausgeschlossen. Für sie gilt eine ebenfalls vom Gesetzgeber festgelegte Mindestvergütung entsprechend des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Den „Azubi-Mindestlohn“ müssen alle Arbeitgeber bezahlen, die keinem Tarifvertrag unterliegen. Er beträgt 2024 im ersten Lehrjahr 649 Euro und erhöht sich mit der Zeit wie folgt:
- 766 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
- 876 Euro im dritten Ausbildungsjahr
- 909 Euro im vierten Ausbildungsjahr
INFO: Eine Unterschreitung der Mindestvergütung ist nur dann zulässig, wenn in der jeweiligen Branche seitens Arbeitgeber und Gewerkschaften andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Welche Verdienstgrenze gilt für Midijobber?
Ein Midijob beschreibt eine Beschäftigung im zeitlichen Übergangsbereich zwischen Minijob und Hauptbeschäftigung und wird unter anderem gern von Studierenden ausgeführt. Die Lohnuntergrenze beträgt 2024 daher 538,01 Euro. Die Obergrenze von maximal 2.000 Euro pro Monat ist nicht von Änderungen betroffen.